OLG Köln – 11 U 89/96
Zivilrecht
Tenor
Der Tatbestand des am 13. November 1996 verkündeten Urteils des Senats wird dahin berichtigt, daß der auf Seite 5 in Zeile 7 genannte Betrag von 710,37 DM richtig lautet: "853,89 DM".
Der Tatbestand des am 13. November 1996 verkündeten Urteils des Senats wird dahin berichtigt, daß der auf Seite 5 in Zeile 7 genannte Betrag von 710,37 DM richtig lautet: "853,89 DM".