Der Bau eines Wohngebäudes für eine nebenberufliche Imkerei ist dann als unvernünftig anzusehen, wenn es …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Bau eines Wohngebäudes für eine nebenberufliche Imkerei ist dann als unvernünftig anzusehen, wenn es nicht ausnahmsweise erforderlich ist, daß der Imker seine Wohnung mit den Betriebsräumen verbindet. Besteht ein Bienenbestand, der etwa vierzig Bienenvölkern nebst Königinnen- Zucht umfaßt, steht der Aufwand für die Betriebsanlage nicht in angemessenem Verhältnis zum Wohnhaus.