OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Eine Kabelkaltzerlegungsanlage bedarf nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach Nr 3.14 des …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Eine Kabelkaltzerlegungsanlage bedarf nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach Nr 3.14 des Anhangs der 4. BImSchV (BImSchV 4).

2. Kabelkaltzerlegungsanlagen bedürfen keiner abfallrechtlichen Planfeststellung.

3. Zur Entbehrlichkeit des Immissionsprognoseverfahrens nach der Bagatellklausel der Ziff 2.6.1.1 Abs 5 TA-Luft.

4. Zur Erforderlichkeit einer Immissionsprüfung als Sonderfallprüfung nach Ziff 2.2.1.3 TA-Luft.