Eine vom Arbeitgeber veranlaßte Eigenkündigung mit Anspruch auf Sozialplanabfindung liegt auch dann vor, wenn …
Arbeitsrecht
Leitsatz
Eine vom Arbeitgeber veranlaßte Eigenkündigung mit Anspruch auf Sozialplanabfindung liegt auch dann vor, wenn die geplante Betriebsänderung nur rahmenmäßig umschrieben ist und die Eigenkündigung dem angestrebten Personalabbau dient und durch Abfindungszusage des Arbeitgebers akzeptiert und gefördert wird.