Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sind schädliche nichtthermische Wirkungen von …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sind schädliche nichtthermische Wirkungen von Funkwellen auf den Menschen nicht nachgewiesen.
2. Angesichts der bestehenden Non-Liquet-Situation der Gefahrenabschätzung ist für die Einführung der Mobilfunktechnik eine parlamentarische Leitentscheidung nicht erforderlich.