Einzelfall zur Frage des Umfangs der Wiedergutmachung (ohne besondere Rechtsprobleme).
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Einzelfall zur Frage des Umfangs der Wiedergutmachung (ohne besondere Rechtsprobleme).
Einzelfall zur Frage des Umfangs der Wiedergutmachung (ohne besondere Rechtsprobleme).