In dem Insolvenzverfahren ... wird der sofortigen Beschwerde vom 13.10.2009 gegen den Beschluss vom 23.09.2009 (Anordnung der Postsperre) aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses nicht abgeholfen.
Die Akten werden dem Landgericht Hannover zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde vorgelegt.