Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen Verfassungsgerichtsbeschluss KI-Titel
Anhörungsrüge · Rechtliches Gehör · Nichtanfechtbarkeit · Verfassungsgerichtsbeschluss
Verfassungsrecht Anhörungsrüge zurückgewiesen
Tenor
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Mai 2026 wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Die Beschwerdeführerin hat keine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgezeigt, bei der - wenn überhaupt - eine Anhörungsrüge in Betracht kommen könnte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7).