OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Der Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Flächen erleidet durch die Festsetzung der Fluglärmzone 3 im …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Flächen erleidet durch die Festsetzung der Fluglärmzone 3 im niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm II keinen zur Anfechtung im Wege der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle berechtigenden Nachteil.