Kostenverteilung bei erledigtem Rechtsstreit KI-Titel
Kostenübernahme · ZPO § 91a Abs. 1 · Erledigung des Verfahrens · Kostenentscheidung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
1. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
2. Der Streitwert wird auf bis 125.000,00 € festgesetzt.
Gründe
1
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 ZPO.
2
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden.
3
Die Kostenentscheidung folgt der Kostenübernahmeerklärung der Antragsgegnerin.