OLG Hamm – 4 UF 227/00
Familienrecht
Tenor
Der Senatsbeschluß vom 25. Januar 2001 wird wegen einer offensichtlichen Auslassung gemäß § 319 ZPO ergänzt:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Senatsbeschluß vom 25. Januar 2001 wird wegen einer offensichtlichen Auslassung gemäß § 319 ZPO ergänzt:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.