OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Senat für Familiensachen Beschluss

OLG Hamm – 4 UF 227/00

Familienrecht

Tenor

Der Senatsbeschluß vom 25. Januar 2001 wird wegen einer offensichtlichen Auslassung gemäß § 319 ZPO ergänzt:

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.