StGH Hessen Beschluss LS

Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm wegen fehlender Grundrechtsbetroffenheit

Verfassungsrecht

Leitsatz

Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm wegen fehlender Grundrechtsbetroffenheit

Gründe

1

Die Annahme der Grundrechtsklage wird gemäß § 43a StGHG einstimmig abgelehnt, weil die Antragstellerin nicht geltend gemacht hat, von dem angegriffenen Gesetz in eigenen Grundrechten betroffen zu sein. Sie ist daher nicht antragsbefugt.

2

Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.

3

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

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