Keine weitere Beschwerde im Streit um die Festsetzung der Vergütung des Konkursverwalters oder des Sequesters.
Zivilrecht
Leitsatz
Keine weitere Beschwerde im Streit um die Festsetzung der Vergütung des Konkursverwalters oder des Sequesters.
Gründe
1
Die weitere Beschwerde ist nicht statthaft.
2
Der Senat hat bereits - in Übereinstimmung mit der h.M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 53. Aufl., § 568 Rn. 13) - entschieden, dass die Festsetzung der Vergütung eines Konkursverwalters eine Entscheidung über Prozesskosten i.S.v. § 568 Abs. 3 ZPO darstellt (Beschluss vom 09.05.1989, 2 W 52/89). - Für die Vergütung eines Sequesters kann nichts anders gelten.