LG Bielefeld · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Der Beschluss war wie geschehen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit zu berichtigen

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Der Beschluss vom 31.05.2005 wird dahingehend berichtigt, dass die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gütersloh vom 29.04.2005 zurückgewiesen wird.

Gründe

1

Der Beschluss war wie geschehen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit zu berichtigen. Es handelte sich um eine sofortige Beschwerde des Beklagten, die in der Sache zurückgewiesen werden sollte.