Es wäre zwar wünschenswert, wenn für wissenschaftliche Arbeiten und andere allgemein interessierende Vorhaben …
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluß des Amtsgerichts Hannover vom 08. Dezember 1997 wird aus den auch dem Beschwerdevorbringen gegenüber zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung - auf seine Kosten - zurückgewiesen.
Gründe
1
Es wäre zwar wünschenswert, wenn für wissenschaftliche Arbeiten und andere allgemein interessierende Vorhaben die Personenstandsbücher offenstünden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung kann jedoch nicht geholfen werden, §§ 127, 131 I Nr. 1 KostO und § 13 a I FGG, § 49 I Satz 2 PStG.