Es ist zulässig, in einem unbeplanten Baugebiet, welches unterschiedlich genutzt wird, Pferde zu halten …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Es ist zulässig, in einem unbeplanten Baugebiet, welches unterschiedlich genutzt wird, Pferde zu halten, soweit keine bodenrechtlich bedeutsamen Spannungen zu erwarten sind. Dies gilt auch dann, wenn ansonsten in der Umgebung lediglich eine Schweine- oder Hühnerhaltung vorzufinden ist.