Ist eine Meniskusverletzung des VN dadurch hervorgerufen worden, daß er beim Tennisspielen nach einem Sprung …
Zivilrecht
Leitsatz
Ist eine Meniskusverletzung des VN dadurch hervorgerufen worden, daß er beim Tennisspielen nach einem Sprung in die Luft unglücklich auf dem Boden aufkommt, so handelt es sich um einen Unfall i. S. d. § 1 III AUB 88.