Verhüllte Obliegenheiten können durch Sicherheitsvorschriften konkretisiert werden.
Zivilrecht
Leitsatz
1. Verhüllte Obliegenheiten können durch Sicherheitsvorschriften konkretisiert werden. Zu diesen Vorschriften gehören auch Feuer- und Unfallverhütungsvorschriften, sofern sie von einer zuständigen Stelle aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassen worden sind.
2. Die Flachdachrichtlinien, herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. und der Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., das ABC der Bitumen-Bahnen des Industrieverbands bituminöse Dach- und Dachdichtungsarbeiten e. V. und die Sicherungsvorschriften für Feuerarbeiten des Verbands der Sachversicherer e. V. sind keine Sicherheitsvorschriften im versicherungsvertragsrechtlichen Sinn.