VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Verfassungsbeschwerde wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs KI-Titel

Rechtswegerschöpfung · Verfassungsbeschwerde · Unzulässigkeit

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Ungeachtet einer unzureichenden Begründung seiner Verfassungsbeschwerde (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG) hat er bereits nicht den Rechtsweg erschöpft (vgl. § 54 Satz 1 VerfGHG).