Einzelfall einer groben Fahrlässigkeit.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Einzelfall einer groben Fahrlässigkeit.
2. Zur Frage, ob die Bundespost von einem ihrer Beamten, der grob fahrlässig den Unfall eines Zustellfahrzeuges (VW) verschuldet hat, für die Zeitdauer des Ausfalls während der Reparatur sog. "Vorhaltekosten" verlangen kann, weil sie ein anderes Fahrzeug für die Zustellung aus ihrer Betriebsreserve eingesetzt hat (wie OS I 86/66).