VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung KI-Titel

Einstweilige Anordnung · Verwaltungsverfahren · Kosten der Verfahrens

Verwaltungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Gründe

2

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.