VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung KI-Titel
Einstweilige Anordnung · Verwaltungsverfahren · Kosten der Verfahrens
Verwaltungsrecht – Eilantrag abgelehnt
Tenor
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
2 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.