Gebühr für Verteidiger bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung KI-Titel
§ 460 StPO · VV RVG · Gebührenordnung · Strafverfahren · Verteidigergebühr
Strafrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
In der Strafsache
pp
Der Kostenfestsetzungsantrag vom 27.10.2020 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Gründe
2
Im Verfahren zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 460 StPO entsteht für den Verteidiger, der den Angeklagten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat, keine gesonderte Gebühr nach Nr. 4204 VV RVG. Das gleiche gilt für ein insoweit betriebenes Beschwerdeverfahren.