Unterlassung der Abmahnung von Schwerbehinderten ohne Beteiligung der Vertretung KI-Titel
Schwerbehindertenschutz · Abmahnung · Beteiligungspflicht · Schwerbehindertenvertretung · Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Tenor
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.
Gründe
1
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.