ArbG Bochum · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Unterlassung der Abmahnung von Schwerbehinderten ohne Beteiligung der Vertretung KI-Titel

Schwerbehindertenschutz · Abmahnung · Beteiligungspflicht · Schwerbehindertenvertretung · Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Tenor

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.

Gründe

1

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.