Befindet sich das vom VN geerbte Inventar noch in der Wohnung des Erblassers und wird es dort durch Brand …
Zivilrecht
Leitsatz
Befindet sich das vom VN geerbte Inventar noch in der Wohnung des Erblassers und wird es dort durch Brand zerstört, so fällt es nicht unter die Außenversicherung gem. § 12 Nr. 1 VHB 84.