Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des VG ergeben sich nicht daraus, daß der Beklagte nach …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des VG ergeben sich nicht daraus, daß der Beklagte nach Erlaß des Urteils eine Nachtragsbaugenehmigung erteilt, die dem Urteil des VG Rechnung trägt und eine geänderte Bauausführung erlaubt.