VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Der Stabs- oder Oberhauptmann der früheren kroatischen Ustascha Miliz erhält die Versorgungsbezüge nach der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Stabs- oder Oberhauptmann der früheren kroatischen Ustascha Miliz erhält die Versorgungsbezüge nach der Besoldung eines Hauptmannes der Deutschen Wehrmacht.

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