LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Eine gesetzliche Krankenkasse ist zur Gewährung der Immuno-Augmentativen Therapie bei Vorliegen einer …

Sozialrecht

Leitsatz

Eine gesetzliche Krankenkasse ist zur Gewährung der Immuno-Augmentativen Therapie bei Vorliegen einer Muskelatrophie Typ Kugelberg/Welander ebensowenig verpflichtet wie bei multipler Sklerose (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 30.8.1995 - L 4 Kr 128/92, L 4 Kr 112/93 und L 4 Kr 99/94). Die Immuno-Augmentative Therapie ist keine plausible Behandlungsmethode.