VGH Hessen 3. Senat Urteil LS

Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung.

2. Zum Ausgleich vorübergehender Nachteile.

3. Zur Haftung eines Teilnehmers für die Verschlechterung eines Grundstücks im Falle der nachträglichen Planänderung.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023913