Satzungsbestimmungen eines VVaG, nach denen Tarifbestimmungen, Beiträge und Versicherungsbedingungen …
Zivilrecht
Leitsatz
Satzungsbestimmungen eines VVaG, nach denen Tarifbestimmungen, Beiträge und Versicherungsbedingungen, "letztere nur, soweit sie Bestimmungen über Versicherungsschutz, Pflichten des VN, Willenserklärungen und Anzeigen betreffen, auch für bestehende Versicherungsverhältnisse" vom Vorstand mit Zustimmung der Hauptversammlung geändert werden können, sind AVB und als solche mit dem AGBG nicht vereinbar.