AG Witten – 2 C 693/07
Zivilrecht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.010,38 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 1.965,88 € seit dem 06.04.2007 und auf 44,50 € seit dem 22.04.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert beträgt 2.010,38 €.