VG München · Bayern Beschluss

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage KI-Titel

Verwaltungsverfahren · Klagenrücknahme · Kostenfolge · Streitwertfestsetzung · Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III. Der Streitwert wird auf EUR 4.200,75 festgesetzt.

Gründe

1

Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 19. Dezember 2024 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.

2

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 34.2.1 und 34.2.4).