OLG Celle · Niedersachsen Urteil LS

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei drohender Zahlungsunfähigkeit Rücklagen für künftig fällig …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei drohender Zahlungsunfähigkeit Rücklagen für künftig fällig werdende Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu bilden.

2. Das Tatbestandsmerkmal des "Vorenthaltens" in § 266a StGB erfordert, daß der Arbeitgeber die Beiträge trotz Zahlungsfähigkeit nicht gezahlt hat.