Fährt ein Kraftfahrer ohne erkennbaren Grund auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf, so steht der Annahme …
Zivilrecht
Leitsatz
Fährt ein Kraftfahrer ohne erkennbaren Grund auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf, so steht der Annahme eines Anscheinsbeweises für sein Verschulden nicht schon die Möglichkeit entgegen, daß er beim Ingangsetzen der zum Unfall führenden Kausalkette infolge einer Gehirnblutung bewußtlos war.