VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Bei der Entscheidung, ob ein Offizier im Zweiten Weltkrieg für eine vorzugsweise Beförderung zum Oberst …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bei der Entscheidung, ob ein Offizier im Zweiten Weltkrieg für eine vorzugsweise Beförderung zum Oberst beförderungsreif war, kommt es allein auf die Auffassung des Heerespersonalamtes und nicht auf die Auffassung von Vorgesetzten dieses Offiziers bei der Truppe an