Auch wenn im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg bestimmte Niveauunterschiede …
Zivilrecht
Leitsatz
Auch wenn im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg bestimmte Niveauunterschiede (Stufe/Absatz) erkennbar sind, kann daraus keine besonderen Sicherungspflichten abgeleitet werden.