OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Auch wenn im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg bestimmte Niveauunterschiede …

Zivilrecht

Leitsatz

Auch wenn im Übergangsbereich zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Gehweg bestimmte Niveauunterschiede (Stufe/Absatz) erkennbar sind, kann daraus keine besonderen Sicherungspflichten abgeleitet werden.