VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Abweisung des Antrags auf einstweilige Anordnung KI-Titel

Subsidiarität · vorläufiger Rechtsschutz · fachgerichtlicher Eilrechtsschutz

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil ihm der Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem fachgerichtlichen Eilrechtsschutz entgegensteht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juli 2023 - VerfGH 62/23.VB-1, juris, Rn. 3).