OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Erhebt der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde die Rüge, daß das schriftliche Urteil nicht mit der …

Strafrecht

Leitsatz

Erhebt der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde die Rüge, daß das schriftliche Urteil nicht mit der protokollierten Verurteilung übereinstimmt, so kommt es zur Unbeachtlichket einer Protokollberichtigung, mit der dieser Rüge der Boden entzogen wird, in einem Fall, in dem der Betroffene neben einer Geldbuße zu einem Fahrverbot verurteilt worden, dieses aber im Hauptverhandlungsprotokoll nicht enthalten ist.