Die Regelung, dass geschiedene Mitglieder des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer höhere Beiträge als …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Regelung, dass geschiedene Mitglieder des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer höhere Beiträge als ledige Mitglieder zahlen müssen, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.