OVG Niedersachsen Beschluss LS zitiert von 3

Die Regelung, dass geschiedene Mitglieder des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer höhere Beiträge als …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Regelung, dass geschiedene Mitglieder des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer höhere Beiträge als ledige Mitglieder zahlen müssen, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.