Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
2. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedenen Antragstellern für den gleichen Anbringungsort die Baugenehmigung zur Befestigung einer Werbeanlage erteilen. Es ist nicht Sache dieser Behörde, fragliche privatrechtliche Ansprüche zu klären und die Entscheidung hiervon abhängig zu machen.