Einzelnen Streitgenossen eines Musterprozesses steht kein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe zu, sofern andere …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Einzelnen Streitgenossen eines Musterprozesses steht kein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe zu, sofern andere Mitstreiter fähig sind, die Prozeßkosten aufzubringen.