Für eine Klage auf Berichtigung einer gemäß § 98 Abs 1 S 1 SGB X zu erteilenden Arbeitgeberauskunft ist der …
Sozialrecht
Leitsatz
Für eine Klage auf Berichtigung einer gemäß § 98 Abs 1 S 1 SGB X zu erteilenden Arbeitgeberauskunft ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten gegeben.