Bei einem 16 Jahre alten, an Diabetes mellitus Typ 1 (juvenile Form) erkrankten Kind, das Hilfebedarf täglich …
Sozialrecht
Leitsatz
Bei einem 16 Jahre alten, an Diabetes mellitus Typ 1 (juvenile Form) erkrankten Kind, das Hilfebedarf täglich bei der Blutzuckertestung und Injektion von Insulin sowie im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung (Zubereitung der Nahrung nach diätischen Richtlinien) hat, besteht kein Hilfebedarf im Umfang der Pflegestufe I iS des § 15 Abs 1 Ziff 1 und Abs 3 Ziff 1 SGB XI.