LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Urteil

Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und Zinsen KI-Titel

Schadensersatz · Zinsen · Versäumnisurteil · Zivilprozessrecht · Vorläufige Vollstreckbarkeit

Zivilrecht

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014 wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.151,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtssteits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

17/14 57 C 3122/13Amtsgericht DüsseldorfVerkündet am 03.06.2015M, Justizbeschäftigteals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Landgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil
vo

Gründe

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In dem Rechtsstreit

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pp.

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hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 03.06.2015durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht H, den Richter am Landgericht I und die Richterin H2

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für Recht erkannt:

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Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014 wie folgt neu gefasst:

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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.151,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013 zu zahlen.

8

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtssteits.

9

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

HIH2