Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz und Zinsen KI-Titel
Schadensersatz · Zinsen · Versäumnisurteil · Zivilprozessrecht · Vorläufige Vollstreckbarkeit
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014 wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.151,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtssteits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
| 17/14 57 C 3122/13Amtsgericht Düsseldorf | Verkündet am 03.06.2015M, Justizbeschäftigteals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle |
| Landgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil | |
| vo |
Gründe
In dem Rechtsstreit
pp.
hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 03.06.2015durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht H, den Richter am Landgericht I und die Richterin H2
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014 wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.151,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozenpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2013 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtssteits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
| H | I | H2 |