Die Erklärung eines Nachbarn, in der er lediglich die Grenzbebauung durch den Bauherrn gestattet, hat noch …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Erklärung eines Nachbarn, in der er lediglich die Grenzbebauung durch den Bauherrn gestattet, hat noch nicht zur Folge, dass damit ein entsprechend grösserer Grenzabstand auf dem Nachbargrundstück oder der Bauwerksabstand gesichert ist. (Fortsetzung der Rechtsprechung von OS IV 61/63, Urt. v. 10.7.1964).