AG Bielefeld · Nordrhein-Westfalen Urteil

Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid wegen Fehlens im Verfahren KI-Titel

Bußgeldverfahren · OWiG · Einspruch verworfen · Fehlen ohne Entschuldigung · Kostenübernahme

Strafrecht Rechtsmittel verworfen

Tenor

In dem Bußgeldverfahren gegen A. B. wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 28.11.2016 (Stadt Bielefeld- Ordnungsamt -Bußgeldstelle) verworfen.

Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gründe

2

Der Betroffene, der von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen im Termin nicht entbunden wurde, ist in dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben.

3

Der Einspruch ist daher nach § 74 Absatz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verworfen worden.

4

Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens beruht auf § 109 OWiG.