OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Bei einer signifikanten Erhöhung der Gefahr einer späteren (weiteren) Verletzung durch den …

Zivilrecht

Leitsatz

Bei einer signifikanten Erhöhung der Gefahr einer späteren (weiteren) Verletzung durch den haftungsbegründenden Unfall, kann eine haftungsausfüllende Kausalität zwischen einem Unfallschaden und einer sich anschließenden Körperverletzung (hier: Kniegelenkbruch nach vorher erlittener Knieprellung) gem. § 287 ZPO angenommen werden.