Bei einer signifikanten Erhöhung der Gefahr einer späteren (weiteren) Verletzung durch den …
Zivilrecht
Leitsatz
Bei einer signifikanten Erhöhung der Gefahr einer späteren (weiteren) Verletzung durch den haftungsbegründenden Unfall, kann eine haftungsausfüllende Kausalität zwischen einem Unfallschaden und einer sich anschließenden Körperverletzung (hier: Kniegelenkbruch nach vorher erlittener Knieprellung) gem. § 287 ZPO angenommen werden.