Ist ein Abbauvorhaben für Sand und Kies privilegiert, so können dennoch der Sinn und Zweck der Raumordnung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ist ein Abbauvorhaben für Sand und Kies privilegiert, so können dennoch der Sinn und Zweck der Raumordnung bei einer Entscheidung nach dem niedersächsischen Naturschutzgesetzes berücksichtigt werden. Zu beachten ist deshalb beispielsweise die Konzentration der Bodenaufschlüsse auf bestimmte Bereiche oder auch die Rekultivierung gestörter Bereiche.