Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Kostenunfähigkeit und fehlender Erfolgsaussichten KI-Titel
Prozesskostenhilfe · ZPO § 114 · Kostenunfähigkeit · Erfolgsaussichten · Antrag zurückgewiesen
Zivilrecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
In Sachen
…
wird der Antrag des Antragstellers in seinem Schreiben vom 24.3.2013 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Gründe
1
Es ist weder nachvollziehbar dargelegt, belegt und glaubhaft gemacht, dass der Antragsteller nicht in der Lage sein könnte, die Kosten eines Rechtsstreits aufzubringen, noch lässt sich den Eingaben des Antragstellers auch nur ansatzweise nachvollziehbar entnehmen, dass eine Rechtsverfolgung Erfolgaussichten haben könnte, § 114 ZPO.
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