Das Schadensereignis in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bestimmt sich nach der sogenannten …
Zivilrecht
Leitsatz
Das Schadensereignis in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bestimmt sich nach der sogenannten Kausalereignistheorie, nicht nach der sogenannten Folgeereignistheorie.