VGH Hessen 5. Senat Beschluss LS

Fällt ein Schaden unter das Bundesversorgungsgesetz, so sind Ansprüche nach BesAbgeltG gemäß § 81 BVG …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Fällt ein Schaden unter das Bundesversorgungsgesetz, so sind Ansprüche nach BesAbgeltG gemäß § 81 BVG ausgeschlossen.

2. Grundsätzlich stellt eine wegen früherer national-sozialistischer Betätigung von der Besatzungsmacht verhängte Internierung für einen "Hauptschuldigen" oder "Belasteten" keinen schädigenden Vorgang dar, der auf eine mit der militärischen Besetzung zusammenhängende besondere Gefahr (§ 5 Abs. 1d BVG) zurückzuführen ist. Sofern aber diese Personen durch Gewaltakte der Wachmannschaften Körperschäden erlitten haben, sind letztere durch "besondere Gefahren" im Sinne von § 5 Abs. 1d BVG entstanden.

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